Testamentarische Zuwendung

MÖCHTEN SIE ETWAS BLEIBENDES SCHAFFEN?

Dann können Sie nachhaltig die Zukunftschancen von benachteiligten Kindern und Jugendlichen in den Münchener Stadtteilen Hasenbergl und/oder Messestadt Riem verbessern, indem Sie auch die Stiftung Lichtblick Kinder- & Jugendhilfe in Ihrer Nachlassregelung bedenken.

Da wir aufgrund unserer anerkannten Gemeinnützigkeit steuerbefreit sind, können wir garantieren, dass die unserer Stiftung übertragene Hinterlassenschaft (Erbschaft oder Vermächtnis) ungeschmälert in voller Höhe für den Stiftungszweck verwendet wird. Bronzesterne im Zentrum vom Haus Lichtblick Hasenbergl erinnern dauerhaft Besucher und Kinder an Ihre Wohltat.

Auf Wunsch beraten wir Sie gerne auch persönlich und vertraulich, wie Sie als Privatperson oder Unternehmen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gegebenheiten und Wünsche die Stiftungszwecke am besten fördern können. Wir freuen uns sehr, wenn Sie hierzu mit uns Kontakt aufnehmen.

Unsere Bankverbindung

Wir freuen uns sehr über Ihre Spende oder eine Zustiftung in unser Stiftungsvermögen per Überweisung oder Dauerauftrag an:

Zahlungsempfänger Stiftung Lichtblick Kinder- & Jugendhilfe
IBAN DE 53 7019 0000 0000 0061 81
BIC GENODEF1M01
Kreditinstitut Münchner Bank

Verwendungszweck “Spende” oder „Zustiftung‟ (bitte unbedingt angeben)

Sie können, falls Sie auf Ihrem Gerät eine Banking-App installiert haben, auch den QR-Code (links) einscannen oder auf diesen Link klicken.