Treuhandstiftung

EINE STIFTUNG MIT IHREM NAMEN

Eine Treuhandstiftung, die auch dauerhaft Ihren Namen tragen kann, ist eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Stiftung Lichtblick Kinder- & Jugendhilfe, die Ihre Treuhandstiftung verwaltet und rechtlich vertritt. Für ihre Gründung schließen Sie als Stifter mit uns einen Stiftungsvertrag, in dem Sie den Zweck Ihrer Treuhandstiftung entsprechend dem Stiftungszweck der Stiftung Lichtblick Kinder- & Jugendhilfe festlegen. Ein behördliches Anerkennungsverfahren ist bei der Errichtung nicht erforderlich, seitens der Finanzbehörde wird lediglich ihre Gemeinnützigkeit geprüft.

Die Gründung einer Treuhandstiftung ist also dann vorteilhaft, wenn Sie Ihre Stiftung mit relativ wenig Aufwand errichten und führen möchten, aber ebenfalls engagiert das Ziel verfolgen, benachteiligte Kinder und Jugendliche im Lichtblick Hasenbergl und/oder in der Messestadt Riem über das Projekt startSTARK zu fördern.

Sollten Sie Interesse an einer Treuhandstiftung haben, nehmen Sie bitte mit uns vor Gründung Kontakt auf. Vielen Dank!

Auf Wunsch beraten wir Sie gerne auch persönlich und vertraulich, wie Sie als Privatperson oder Unternehmen unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Gegebenheiten und Wünsche die Stiftungszwecke am besten fördern können. Wir freuen uns sehr, wenn Sie hierzu mit uns Kontakt aufnehmen.

Unsere Bankverbindung

Wir freuen uns sehr über Ihre Spende oder eine Zustiftung in unser Stiftungsvermögen per Überweisung oder Dauerauftrag an:

Zahlungsempfänger Stiftung Lichtblick Kinder- & Jugendhilfe
IBAN DE 53 7019 0000 0000 0061 81
BIC GENODEF1M01
Kreditinstitut Münchner Bank

Verwendungszweck “Spende” oder „Zustiftung‟ (bitte unbedingt angeben)

Sie können, falls Sie auf Ihrem Gerät eine Banking-App installiert haben, auch den QR-Code (links) einscannen oder auf diesen Link klicken.